Stand: April 2026
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der SSL Fruity AI GmbH & Co KG (nachfolgend »Auftragnehmer«) und dem Kunden (nachfolgend »Auftraggeber«).
1.2. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich lokaler KI-Infrastruktur, einschließlich Hardware-Zusammenstellung, Software-Installation, Modell-Deployment, Fine-Tuning und laufendem Support.
1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG.
2.1. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
2.2. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
2.3. Der Auftragnehmer schuldet die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
2.4. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.
3.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Leistungserbringung zustande.
3.3. Kostenvoranschläge und Kalkulationen (einschließlich des Online-Konfigurators) sind unverbindliche Schätzungen und stellen kein bindendes Angebot dar.
4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR), zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20% in Österreich), sofern nicht anders angegeben.
4.2. Hardware-Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Marktpreisen. Der Auftragnehmer behält sich Preisanpassungen vor, sofern zwischen Angebot und Lieferung mehr als 4 Wochen liegen und die Beschaffungskosten sich um mehr als 5% geändert haben.
4.3. Zahlungsbedingungen:
4.4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB berechnet.
4.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
5.1. Liefertermine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche schriftlich bestätigt werden.
5.2. Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, Lieferengpässen bei Hardware-Herstellern oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Der Auftraggeber wird unverzüglich informiert.
5.3. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
5.4. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Hardware an den Auftraggeber oder an den von diesem beauftragten Transporteur über.
6.1. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit.
6.2. Der Auftraggeber sorgt für die erforderliche technische Infrastruktur am Einsatzort (Stromversorgung, Netzwerk, Kühlung, Stellfläche).
6.3. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers, gehen daraus entstehende Mehrkosten zu dessen Lasten.
7.1. Nach Lieferung und Inbetriebnahme erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 14 Tagen zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen.
7.2. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
7.3. Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Betrieb oder äußert sich nicht innerhalb der Prüffrist, gilt die Leistung als abgenommen.
8.1. Für Hardware gelten die Herstellergarantien. Der Auftragnehmer unterstützt bei Garantiefällen und übernimmt die Abwicklung mit dem Hersteller.
8.2. Für Softwareleistungen (Installation, Konfiguration, Fine-Tuning) gewährleistet der Auftragnehmer die Funktionsfähigkeit gemäß der vereinbarten Spezifikation zum Zeitpunkt der Abnahme.
8.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
8.4. Open-Source Software wird »as is« bereitgestellt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für die Funktionalität von Drittanbieter-Software oder KI-Modellen, die nicht vom Auftragnehmer selbst entwickelt wurden.
8.5. Die Qualität von KI-Modellergebnissen (Textgenerierung, Analyse etc.) unterliegt naturgemäßen Schwankungen. Der Auftragnehmer gewährleistet die technische Funktionsfähigkeit, nicht jedoch die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit von KI-generierten Ausgaben.
9.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
9.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und die Haftung ist der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Auftragssumme.
9.3. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Folgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
9.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung von KI-generierten Inhalten entstehen. Der Auftraggeber ist für die Prüfung und Verwendung von KI-Ausgaben selbst verantwortlich.
9.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch Stromausfälle, Netzwerkprobleme, Überspannung, Wasserschäden oder sonstige Umstände am Standort des Auftraggebers, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen.
10.1. Alle vom Auftragnehmer erstellten Konfigurationen, Skripte, Dokumentationen und Anpassungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
10.2. Open-Source Software unterliegt den jeweiligen Open-Source-Lizenzen (z. B. Apache 2.0, MIT, GPL). Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die geltenden Lizenzbedingungen.
10.3. Fine-Tuning-Ergebnisse (trainierte Modell-Gewichte auf Basis der Kundendaten) gehen mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über.
10.4. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Trainingsdaten verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer nutzt diese ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistung und löscht sie nach Abschluss des Projekts, sofern nicht anders vereinbart.
11.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
11.2. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
11.3. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt unsere Datenschutzerklärung. Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
12.1. Laufende Supportverträge können mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.
12.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung keine Abhilfe schafft.
12.3. Bei Rücktritt vor Lieferung hat der Auftraggeber die bis dahin erbrachten Leistungen sowie nicht stornierbare Bestellkosten (insbesondere Hardware) zu vergüten.
13.1. Ereignisse höherer Gewalt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pandemien, Naturkatastrophen, Krieg, Sanktionen, behördliche Anordnungen, Lieferkettenunterbrechungen, Chip-Engpässe) berechtigen den Auftragnehmer zur Aussetzung der Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung.
13.2. Dauert das Ereignis länger als 3 Monate, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
14.1. Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
14.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschäden angemessen zu versichern.
15.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
15.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Wien, Österreich.
15.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
15.4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
15.5. Die Geschäftssprache ist Deutsch.